Elternservice

Hier finden Sie Unterlagen, die das "Eltern-Dasein" erleichtern sollen. Die Themen sind bezogen auf Familienleben, Erziehung, außerschulische Hilfen und Ähnliches.

Ansuchen auf Freistellung vom Unterricht

Freistellungen vom Unterricht sind vom Gesetzgeber in §45 SchUG geregelt und können "aus wichtigen Gründen" (§45 Abs. 4 SchUG) genehmigt werden. Ein Ansuchen um Freistellung vom Unterricht ist mit diesem Formular in der Schule einzubringen. Es sind dabei auch die Richtlinien für ein "Ansuchen um Freistellung vom Unterricht" zu beachten.