Ansuchen auf Freistellung vom Unterricht
Freistellungen vom Unterricht sind vom Gesetzgeber in §45 SchUG geregelt und können "aus wichtigen Gründen" (§45 Abs. 4 SchUG) genehmigt werden. Ein Ansuchen um Freistellung vom Unterricht ist mit diesem Formular in der Schule einzubringen. Es sind dabei auch die Richtlinien für ein "Ansuchen um Freistellung vom Unterricht" zu beachten.